wie gestern hier schon weitergegeben, hat die Polizei in einer typisch anmutenden Aktion die Rechnerausstattung vom LabourNet einkassiert.
Inzwischen konnten die tapferen Aktiven eine Presseerklärung herausgeben, Auszug:
...Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.
Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS – 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung.
Nach Aussagen eines an der Durchsuchung beteiligten Beamten, wurde offenbar unter dem Datum des 14.12.2004 ein angebliches Schreiben der Bundesagentur für Arbeit – Bochum – als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt findet sich angeblich der Zusatz „Paul Lafarque – LabourNet“.
Das Flugblatt liegt uns nicht vor und über den Inhalt können zurzeit keine Aussagen gemacht werden.
Der gesamte Vorgang ist uns nicht bekannt, offenbar wurde der Name LabourNet missbraucht. ...
Also:
- Der Vorwand war ein Flugblatt vom Dezember (!), auf dem sich wohl jemand als LabourNet ausgab
- Man suchte sich - wie passend - just einen Zeitpunkt aus, wo ein Großteil des Teams zum Urlaub im Ausland war
- Kann man so billig mit beliebigen Provokationen kritische Strukturen angreifen?
Es gilt weiter: nicht einschüchtern lassen - unsere Argumente sind so nicht zu fangen. Ich hoffe, Solidarität hilft und funktioniert!
Ergänzung: Ein Rechtstip aus dem heise-Forum dazu:
BVerfG: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Beschlagnahme eines elektronischen Datenbestandes besonders zu beachten



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