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Grüne Antwort von der EU-Fraktion, ergänzt

Mittwoch, 17.5.2006    
wie z. B. bei der IMI berichtet (auch bei der BIFA) ist das EU-Parlament mehrheitlich dem Münchner Staatsanwalt gefolgt und hat die Immunität von Tobias Pflüger aufgehoben (mehr von Tobias hier), und ich wollte mich vergewissern - haben wirklich alle (deutschen) Rot/Grünen gegen Tobias gestimmt?

Folgende E-Mail schickte ich Dienstag Nacht an die EU-Fraktionen von Grünen und SPD:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um Auskunft, wie sich Ihre Abgeordneten bei der Abstimmung zum Thema 
"Immunität Tobias Pflüger" im EU-Parlament verhalten haben, und mit welcher 
Begründung, und wäre für eine Antwort per E-Mail (oder Link) dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Iberl

München

Die Vorgänge damals am am Münchner Lenbachplatz die der Staatsanwalt zum Vorwand nimmt habe ich selbst mitbekommen, daher bin ich erst recht motiviert mich zu kümmern. Von der Grünen-Fraktion kam tatsächlich eine sehr zügige Antwort. Zwar bin ich mittlerweile bei "unseren" Politikern auf allerhand gefaßt, diesen Text sehe ich allerdings als neuerlichen Tiefpunkt bei Rot/Grün, Grund genug ihn hier vorzustellen.

Inzwischen kam auch von der SPD eine Antwort, sie lohnt aber keine neue Überschrift, unten mehr.

Herr Fischer/Koordinator Grüne hat nochmal geantwortet. Ich sage nur: Es gehört zu den notwendigen Eigenschaften der aktuellen Politikerkaste, den größten Unsinn/die größte Unverschämtheit (nichtzutreffendes streichen) mit Pokerface zu verkünden.

Mein Kommentar dazu hier auf die Schnelle, die Diskussion geht sicher weiter.
also ...
Die Anwortmail stammt vom "Koordinator Europagruppe Die Grünen", zum Kommentieren nehm ich hier zunächst die Form des Mail-Zitats:

> die Abstimmung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten
> Tobias Pflüger, die gestern im Plenum des EP stattfand, war keine
> namentliche Abstimmung. ... Daher weiß ich nicht, wie die einzelnen
> Abgeordneten der Grünen abgestimmt haben.

Aha - um die Meinung der Abgeordneten zu erfahren muß jedesmal einer eine namentliche Abstimmung durchsetzen? ? Die Zahl der Abgeordneten dieser Fraktion ist überschaubar - mit anderen Worten man will nicht. Ich hätte akzeptiert, wenn man sich etwas Zeit fürs Nachfragen genommen hätte, aber so nicht (es handelt sich hier um 13 (!) Abgeordnete).

> Die Empfehlung der Fraktion Die Grünen für ihre eigenen Abgeordneten
> lautete, mit Ja, also für die Aufhebung der Immunität zu stimmen, weil
> unsere Fraktion grundsätzlich nichts davon hält, dass Abgeordnete durch
> das Privileg ihrer Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden und
> somit anders behandelt werden als normale Bürger. Ausnahmen gelten
> unserer Meinung lediglich in Fällen, wo man befürchten muss, dass eine
> parteiische, politisch motivierte Justiz dazu benutzt wird, um jemanden
> auszuschalten. Im Fall von Herrn Pflüger war unsere Fraktion der Meinung,
> dass er den Schutz der Immunität nicht benötigt, sondern ist davon
> überzeugt, dass die deutsche Gerichtsbarkeit im Großen und Ganzen
> zuverlässig und vertrauenswürdig ist, wenn nicht in München, dann
> spätestens in den Berufungsinstanzen.

Also gleich die Immunitätsvorschrift abschaffen? Tun sie aber nicht, und wissen wohl warum.
Die bayerische Justiz wird sich über den Persilschein freuen, diese scheinheiligen Sätze glauben die Grünen wahrscheinlich selber nicht.

Die Immunität geht ja auch darum, daß man nicht durch willkürliche Schikanen an einer sinnvollen Arbeit gehindert wird, und genau das wollen sie Pflüger verweigern. Mit seinen politischen Aussagen möchte man sich nicht so gern auseinandersetzen.

Natürlich läßt sich Tobias Pflüger durch solche Anwürfe kaum "ausschalten", er wehrt sich (und ich denke er verdient und kriegt Unterstützung) - aber das ist keine Ausrede dafür, daß man den willkürlichen und natürlich parteiisch und politisch motivierten Angriffen aus Bayern freien Lauf läßt!

Wer hat ein Interesse daß seine Arbeit gegen das Militär so erschwert wird? Sie wird trotzdem weitergehen, aber die Rolle der Grünen wird wieder einmal nur zu deutlich.

> Unsere Fraktionsvorsitzende Monica Frassoni (Italien), die
> uns im Rechtsausschuss des Parlaments vertritt, hat diese Position auch
> in einer Vielzahl anderer Fälle von Aufhebung der Immunität vertreten
> und in der Fraktion stets die Unterstützung einer großen Mehrheit dafür
> bekommen. Daher wurde kürzlich Jean-Marie Le Pen in Frankreich ein
> weiteres Mal wegen Volksverhetzung verurteilt, und Abgeordnete der
> rassistischen Lega Nord aus Italien mussten sich für ihre beleidigenden
> und diskriminierenden Äußerungen vor Gericht verantworten.

hier wird es noch bösartiger: Die Politik von Tobias Pflüger quasi im gleichen Atemzug mit den rechten Beispielen zu bringen - so wird plump mit den links=rechts-Stereotypen operiert.

> Wir sind daher vorsichtig, um keine neuen Präzedenzfälle zu
> schaffen, mit denen die parlamentarische Immunität sehr weit ausgelegt
> würde und die letzten Endes dann den Falschen zu Gute kämen.

Es ist immer eine bewußte inhaltliche Entscheidung, da kann man sich nicht hinter formalen Vorwänden verstecken.

> Allerdings kann es sein, dass der eine oder die andere
> Abgeordnete der Grünen, die gut bekannt mit Herrn Pflüger sind und
> gern mit ihm zusammenarbeiten z.B. in Fragen der Abrüstung etc., aus
> Gründen persönlicher Sympathie gegen die Aufhebung gestimmt haben.
> Aber, wie gesagt, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten wurde
> nicht registriert, und ich selbst war bei der Abstimmung nicht
> anwesend; daher kann ich Ihnen keine nähere Auskunft geben.

Eigentlich hatte ich es wirklich wissen wollen ob es vielleicht jemand gibt ...? Aber hier handelt es sich wohl eher um ein Phantom als um eine ernstzunehmende Argumentation. Solange da niemand konkret benannt wird, kann ich das getrost als Ablenkungsversuch betrachten.

Vielleicht ist es an dieser Stelle angebracht, daran zu erinnern, daß die Staatsanwälte in Deutschland - anders als in Italien! - nicht unabhängig sind, sondern weisungsgebundene Beamte der Exekutive.


... ich hatte ja meine Empörung an die Grünen zurückgemailt und bekam auch ungerührt Antwort in folgendem Tenor: Ich könne mich selber einzeln an die Abgeordneten wenden, es ist für die Fraktion zu schwierig eine solche Befragung zu leisten (aha), und der Persilschein für die Justiz wiurde wiederholt und beteuert es ginge nicht um Pflügers politische Positionen ...

Schon bemerkenswert für wie dumm man uns zu behandeln versucht.


Ich schieb hier mal den Kommentar zur SPD ein, die inzwischen auch antwortete, aber es lohnt kein eigener Artikel.

Zwar hatte ich auch Links als Antwort erfragt, allerdings wollte ich da was über die Abstimmenden erfahren. Die SPD macht es sich einfach - sie schicken einfach die Links zu den Materialien des EU-Parlaments (die ich selber auch finde) d.h. sie machen sich nicht die Mühe einer eigenen Begründung (klar - wozu auch?).

Die drei Links: Aus der "offiziellen" Begründung in der Beschlußvorlage heißt es zum Zweck der Immunität:

Die parlamentarische Immunität dient dazu, die Meinungsfreiheit und die Freiheit der politischen Debatte der Mitglieder zu schützen. Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Parlaments stets die Auffassung vertreten, dass es ein Grundsatz ist, dass in keinem Falle eine Aufhebung der Immunität erfolgt, wenn die einem Mitglied zur Last gelegten Handlungen zu seiner politischen Tätigkeit gehören bzw. in einem unmittelbaren Zusammenhang damit stehen.
Dazu gehören beispielsweise Meinungsäußerungen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zur politischen Tätigkeit eines Mitglieds gehören und auf Demonstrationen, bei öffentlichen Zusammenkünften, in politischen Veröffentlichungen, in der Presse, in einem Buch, im Fernsehen, durch Unterzeichnungen einer politischen Abhandlung oder auch vor einem Gericht erfolgen.
Zu diesem Grundsatz kommen noch andere Überlegungen hinzu, die gegen bzw. für die Aufhebung der Immunität sprechen, insbesondere im Zusammenhang mit dem „fumus persecutionis“, d. h. der Vermutung, dass dem strafrechtlichen Vorgehen die Absicht zugrunde liegt, der politischen Tätigkeit des Mitglieds zu schaden. Gemäß der Definition in der Begründung des Berichts Donnez bedeutet das Konzept des „fumus persecutionis“ im Wesentlichen, dass die Immunität nicht aufgehoben wird, wenn die Vermutung besteht, dass dem strafrechtlichen Vorgehen die Absicht zugrunde liegt, der politischen Tätigkeit des Mitglieds zu schaden.

Das ist die Pointe: Wer sich nur 5 Minuten damit befaßt muß erkennen, daß dies der Weg der bayerischen Exekutive ist - und genau dies leugnet die Mehrheit im EU-Parlament inklusive Rot/Grün, und im weiteren Entschließungstext wird auch frech geschrieben daß es damit nichts zu tun hätte ...


Auf der attac-Mailingliste "Globalisierung und Krieg" gab es zu meiner Überraschung einen Beitrag, der den Begründungsversuch der Grünen (formale Analogie zu Prozessen um rechtsradikale Aktivitäten!) verständnisvoll wiedergab. Ich hab dort natürlich auch im obigen Sinn schleunigst widersprochen, die E-Mail kann ich auf Wunsch weiterleiten. Noch was - aus dem Beitrag ging noch hervor, daß mindestens 1 Grüner entgegen der Fraktionsempfehlung sich - na was? - enthalten hat. Eine Gegenstimme war auch da nicht drin ...
Und hier das grüne Schreiben auch am Stück:

Sehr geehrter Herr Iberl,

die Abstimmung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Tobias Pflüger, die gestern im Plenum des EP stattfand, war keine namentliche Abstimmung. (Das hätte von einer Fraktion oder 40 Abgeordneten gemeinsam beantragt werden müssen; hat aber niemand verlangt, auch nicht die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken von Herrn Pflüger.) Daher weiß ich nicht, wie die einzelnen Abgeordneten der Grünen abgestimmt haben.

Die Empfehlung der Fraktion Die Grünen für ihre eigenen Abgeordneten lautete, mit Ja, also für die Aufhebung der Immunität zu stimmen, weil unsere Fraktion grundsätzlich nichts davon hält, dass Abgeordnete durch das Privileg ihrer Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden und somit anders behandelt werden als normale Bürger. Ausnahmen gelten unserer Meinung lediglich in Fällen, wo man befürchten muss, dass eine parteiische, politisch motivierte Justiz dazu benutzt wird, um jemanden auszuschalten. Im Fall von Herrn Pflüger war unsere Fraktion der Meinung, dass er den Schutz der Immunität nicht benötigt, sondern ist davon überzeugt, dass die deutsche Gerichtsbarkeit im Großen und Ganzen zuverlässig und vertrauenswürdig ist, wenn nicht in München, dann spätestens in den Berufungsinstanzen.

Unsere Fraktionsvorsitzende Monica Frassoni (Italien), die uns im Rechtsausschuss des Parlaments vertritt, hat diese Position auch in einer Vielzahl anderer Fälle von Aufhebung der Immunität vertreten und in der Fraktion stets die Unterstützung einer großen Mehrheit dafür bekommen. Daher wurde kürzlich Jean-Marie Le Pen in Frankreich ein weiteres Mal wegen Volksverhetzung verurteilt, und Abgeordnete der rassistischen Lega Nord aus Italien mussten sich für ihre beleidigenden und diskriminierenden Äußerungen vor Gericht verantworten. Wir sind daher vorsichtig, um keine neuen Präzedenzfälle zu schaffen, mit denen die parlamentarische Immunität sehr weit ausgelegt würde und die letzten Endes dann den Falschen zu Gute kämen.

Allerdings kann es sein, dass der eine oder die andere Abgeordnete der Grünen, die gut bekannt mit Herrn Pflüger sind und gern mit ihm zusammenarbeiten z.B. in Fragen der Abrüstung etc., aus Gründen persönlicher Sympathie gegen die Aufhebung gestimmt haben. Aber, wie gesagt, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten wurde nicht registriert, und ich selbst war bei der Abstimmung nicht anwesend; daher kann ich Ihnen keine nähere Auskunft geben.

Mit freundlichem Gruß
Niels Fischer

Koordinator
Europagruppe Die Grünen
Europäisches Parlament


ebenso das Schreiben der SPD:

Sehr geehrter Herr Iberl,

das Ergebnis der Abstimmungen finden Sie demnächst hier veröffentlicht: http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?SAME_LEVEL=1&LEVEL=5&NAV=S&DET... (am unteren Ende der Seite - ebenfalls bei namentlichen Abstimmungen),

den Text der angenommenen Entschließung finden Sie hier: http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//TEXT+TA+20060516...,

und die Begründung des einstimmigen Beschlusses des Rechtsausschusses hier: http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//NONSGML+REPORT+A....

Mit freundlichen Grüßen

Eschel Claus Alpermann
Büroleiter
Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
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