ich zitier mal wieder Auszüge von der Polizei:
... gegen 21.40 Uhr, befuhren drei Männer hintereinander und ordnungsgemäß den rechten Radweg die Dachauer Straße stadteinwärts. Alle drei hatten das Licht an ihren Fahrrädern eingeschaltet und fuhren mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h.
Auf Höhe ... kam der Gruppe ein Fahrradfahrer entgegen....Dieser fuhr verbotswidrig auf der falschen Seite und hatte kein Licht eingeschaltet. Von der Dreier-Gruppe konnte der erste Radfahrer zwar noch knapp ausweichen, der mittlere allerdings, ein ... Redakteur, konnte einen Frontalzusammenstoß nicht mehr vermeiden. Beide stürzten zu Boden. Der Redakteur blieb schwer verletzt liegen. Der Unfallverursacher rappelte sich sofort wieder auf und wollte mit dem Fahrrad von der Unfallstelle flüchten. Der dritte Radfahrer, der einen Aufprall durch schnelles Bremsen vermeiden konnte, versuchte zwar den Flüchtigen festzuhalten, aber da er sich um den verletzt am Boden liegenden Freund kümmern wollte, ließ er den Unfallverursacher kurz los, so dass dieser zu Fuß flüchten konnte.
Appell der Münchner Polizei zum Unfall:
Im oben geschilderten Unfall sind auch gleich zwei der häufigsten Ursachen [glaub ich beim 2. nicht unbesehen] für diese Unfälle genannt:
· Verbotswidriges Befahren des Radweges in falscher Richtung, also in Fahrtrichtung links!
Dies ist nur erlaubt, wo es ausdrücklich durch Beschilderung (Verkehrszeichen „Radweg“ für beide Richtungen) erkennbar ist. Es kann nicht nur zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern kommen, sondern auch Autofahrer beim Abbiegen rechnen nicht mit dem aus falscher Richtung kommenden Radler!
[zu oft deutet eine Beschilderung, z.B. auf Baustellem darauf, daß "Geisterfahren" als normal angesehen wird!]
· Fahren ohne Licht!
Bereits bei einsetzender Dunkelheit muss die Beleuchtung eingeschaltet werden. Hier heißt das Motto: "Sehen und gesehen werden!"
Beim Licht kommt zu oft vor, daß die Technik versagt. Man muß dann halt wirklich "anders" fahren um weiterzukommen - bis zur schleunigen Reparatur!
Wenn "auf de falschen Seite unterwegs", kostet das "Falschfahren am Radweg" wohl weniger als Fahren auf dem Gehweg - das ist ein falsches Signal. Fahren auf dem Gehweg muß man ja eh wie "platzsparendes Schieben" betreiben, also wirklich Schrittgeschwindigkeit. Besser richtig auf die Fahrbahn. "Geisterradeln" ist dagegen "worst case".
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! - keine Frage ....