Es ist Glückssache, was ein Gericht vom Internet versteht. Hamburg hat hier einen Ruf zu verlieren.
Jüngstes Beispiel:
Das Gericht verlangt von Stefan Niggemeier, daß er Kommentare nur nach Moderation an die Öffentlichkeit läßt. Es hat schon verschiedene Anläufe gegeben, wo eine solche Zumutung erst in der Berufung geklärt werden konnte (bitte selber suchen, hab es gerade nicht parat).
Alle mit nur ein bißchen Internetpraxis wissen, daß dies weite Bereiche des Webs lahmlegen könnte, wenn die Berufung (die in diesem Fall dankenswerter Weise bereits angekündigt ist) keinen Erfolg haben sollte. Stefan N.:
Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:
Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.
In diesem meinem Blog sind die Kommentare "zeitweise" moderiert - genau dann, wenn ich befürchten muß, nicht oft genug nachsehen zu können. Genau so hält es Stefan Niggemeier auch. Bisher konnte dieses wesentliche Recht im Internet auf unmoderierte Kommentare immer verteidigt werden.
Immerhin kann man (noch) weitersagen, wer solche absurden Klagen anschiebt: Die Firma Callactive, die auf Grund umstrittener Telfomnmarketingfernsehshows (so verstehe ich es, ich sehe kaum fern) einen zweifelhaften Ruf bei aufgeklärten Zeitgenossen genießt. Jeder der dort mitspielt oder kauft sollte sofort automatisch vom Gebrauch des Internets ausgeschlossen werden. Aber ich fürchte, diese Art vom Zielgruppe kommt eh nicht in Versuchung das Internet selbstständig zu nutzen ...