vom Verfassungsblog
... „Ende Gelände“ als linksextremistischer Verdachtsfall ...
Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit. ...
Politische Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen, greift in deren Grundrechte ein.
[und weitere notwendige Klarstellungen.. ] ausführlicher und gut beim Verfassungsblog
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