"Zensur per Gericht" ist ja nix Neues, aber immer wieder wichtig zu brandmarken. In meiner Bücherliste ist inzwischen Werner Rügemer auch vertreten - er kümmert sich kompetent um Kölner Klüngel etc.
Inzwischen reicht der bis nach Berlin, dort geht ein Anwaltsbüro gegen Autor (Werner Rügemer) und Verlag (Nomen-Verlag) und Unterstützer (Hans See) vor.
So wurde ...... in der vorigen Auflage abgedruckte Kritik an den Methoden der Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann zum Gegenstand eines privaten Angriffs auf die in Artikel 5 unserer Verfassung garantierte Meinungs- und Pressefreiheit. Die Anwaltskanzlei wurde in eigener Sache aktiv. Ich betrachte ihre Einstweilige Verfügung als anmaßenden Anspruch, die Schilderung meiner Eindrücke von ihrer Arbeitsweise als Majestätsbeleidigung aufzufassen. (so Hans See).
... weiter
Dabei ging es mir in meinem Artikel keineswegs nur um Schertz Bergmann, sondern um die von vielen Chefredakteuren beklagte „anwaltsindustrielle Markterschließung“. Es war der Chefredakteur der „Welt“, Roger Köppel, der diese Fehlentwicklung gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 21. Juli 2006 voll zutreffend auf den Begriff brachte.
...
Es ging mir nicht um Schertz Bergmann, sondern darum, dass die Methode (nämlich Nebensachen zur Hauptsache zu machen und damit die Verbreitung der Hauptsache zu unterbinden) aus meiner Sicht verfassungswidrig ist. Schertz Bergmann beklagt sich über „Eindrücke“, die ich in meinem Bericht zu ihrem Nachteil erzeugt habe. Wahr ist, dass die Kanzlei diese Eindrücke durch ihr Vorgehen gegen Rügemer, den Verlag und gegen Buchhändler selbst erzeugte. Ich darf leider hier diese Eindrücke nicht wiederholen. Ich weiß freilich nicht genau warum ...
Nochmal, alles beim Nomen-Verlag zu lesen, aber auch sehr gut bei der NRhZ (die ist ja auch aus Köln ;-)
attac Berlin hat sich solidarisiert, sehr schön, kann man sich anschließen :)