Seit langem bekannt - und durch die Verbreitung kleiner Websites besonders lukrativ geworden ist eine gewisse Abmahnpraxis, bei der willkürlich unterstellte Rechtsverletzungen mit ebenso willkürlichem Streitwert samt Anwaltsgebühren eingesetzt werden, um eingeschüchterte Betreiber abzuzocken.
Ein Vorgang der letzten Zeit ist wohl in diesem Zusammenhang zu untersuchen - ein Webforum wird abgemahnt, weil ein Nick ein Markenzeichen verletzen soll, dazu am besten beim Lawblog mit dem Lesen einsteigen.
Erfreulicherweise gibt es eine kernige Antwort: Mit Unterstützung eines fachlich ausgewiesenen Anwalts gibt es eine Gegenklage!
So muß es sein, nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Wesentliche Teile der Promotion von RA Bahr stehen hier zum Download: "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet". -- Beifall!
Einen kürzeren Überblick ü
Einen kürzeren Überblick über Abmahnungen und was man tun sollte, wenn man eine erhalten hat, liefert das FAQ zu Abmahnungen von Links & Law, http://www.linksandlaw.info/Abmahnung.html.