http://www.roell.net/weblog/newsfeed/2006/07/20.shtml#009977 (da finde ich keinen sicheren Permalink, jetzt doch Permalink dank Beate und Martin)
auch beim Schocki:
Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung kann im Einzelfall der Hyperlink auf eine einzelne, zu benennende Webseite der [...] gesetzt werden. - aus der "Linking Policy" der FhG.
bekanntlich sind sie nicht die Einzigen, die sich so zum Gespött der Szene machen.