Bei Stadler ("Internet-Law") nachzulesen, wie erst der Bundesgerichtshof (!) der Willkür von Polizei und - manchen - Gerichten eine Schranke setzte.
-> eigenständige Lautsprecherdurchsagen von Demo-Teilnehmerinnen sind nicht zu zensieren
... so meine Interpretation
Beispiel hier, schön “Zivile Bullen raus aus der Versammlung”
Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26.06.2014 (Az.: 1 BvR 2135/09) - der BGH als letze Rettung der Verfassung, seufz.
(via Frosch)